1871 - 1878: Reichsgründung und Sozialistengesetz

Die Gründung des Deutschen Reichs nach dem Krieg gegen Frankreich, unter Führung Bismarcks und Preußens, führt zu einem starken Wirtschaftsboom, in dem die Gewerkschaftsbewegung belebt wird. Diese und die Arbeiterparteien erleiden fortan zum Teil koordinierte Unterdrückungsmaßnahmen durch die konservative Reichsleitung, die Regierungen der Bundesstaaten und weite Kreise der Unternehmerschaft. Nach zwei Attentaten auf Kaiser Wilhelm I., mit denen Sozialdemokraten nichts zu tun hatten, bringt Bismarck 1878 das Sozialistengesetz im Reichstag durch. Mit ganz wenigen Ausnahmen - die Reichstagsfraktion besteht weiter - werden alle sozialistischen und freigewerkschaftlichen Bestrebungen verboten. Sozialdemokraten werden zu "vaterlandslosen Gesellen" erklärt, das vertieft die Spaltung der Gesellschaft im Kaiserreich.

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